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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Sie schützt vor allem vor den finanziellen Folgen nach einem Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschaden. Die Tarifierung erfolgt unter anderem anhand der Adresse, da mit dieser unterschiedliche Risiken in Bezug auf Wetterrisiken einhergehen. Vor allem spielen Größe und Ausstattung des Objekts eine Rolle. Traditionell wird hierfür der in Mark gemessene Wert ermittelt, den ein Objekt im Jahr 1914 gehabt hätte. Mit Hilfe des aktuellen Baupreisindex, der die Preisentwicklung seit diesem Zeitpunkt bemisst, wird die Versicherungssumme ermittelt. Andere Gesellschaften nutzen stattdessen mittlerweile die Quadratmeterzahl der Wohnfläche. Versicherungsnehmer übernehmen zum Vergleichen oft die Daten aus ihrer bisherigen Police (oder bei Hauskauf aus der Police des Vorbesitzers). In der Praxis stellt sich heraus, dass diese Werte in über 90% der Fälle zu niedrig angesetzt sind. Oft hat sich durch Anbau oder Ausbau der Wert geändert. Manchmal hat ein Vermittler den Wert auch zu niedrig angesetzt, um so scheinbar preiswerter zu sein. Um sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen den Wert 1914 zu ermitteln, da niemand die Ausstattung Ihres Hauses besser kennt als Sie. Die Wohngebäudeversicherung kennt viele Einschlüsse und Versicherungserweiterungen. Die mit Abstand wichtigste ist der Elementarschadenschutz.

In der Elementarschadenversicherung wird das Risiko von Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinenabgang und Schneedruck abgesichert. Viele Versicherungsnehmer haben hierbei vor allem die großen Fluten der Oder und Elbe vor Augen. Dies führt dazu, dass gerade diejenigen, die nah an Gewässern Ihr Haus haben, diesen Versicherungsschutz begehren, ihn aber eben wegen der Nähe zu den Gewässern nicht haben können. Umgekehrt fühlen sich Versicherungsnehmer sicher, die weit von Gewässern entfernt oder in höheren Lagenwohnen. Hierbei handelt es sich um eine fatale Fehleinschätzung, da die häufigsten Schäden nicht durch mediale Großereignisse wie Überschwemmungen verursacht werden, sondern eher durch unscheinbare Risiken wie Schneedruck und Erdsenkung, die –im Gegensatz zur Überschwemmung- überproportional oft und in allen Regionen Totalschäden verursachen können. Der Elementarschadenschutz gehört zu den wichtigsten Einschlüssen. Soweit Sie nähere Informationen über eine der oben genannten Ausschlüsse, Spezialversicherungen oder Einschlüssen benötigen oder unsicher bezüglich Ihres Bedarfs sind, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne -ggf. über eine interaktive Onlineberatung- hinaus, sofern dies erforderlich ist.


Schadenbeispiele:
Ein Wasserrohrbruch setzt die Küche von Familie Müller unter Wasser. Das Wasser dringt durch den Boden in das darunter liegende Stockwerk. Die durchnässte Decke muss getrocknet und der Boden ersetzt werden. Auch die Folgekosten für Tapeten etc. werden übernommen.

Durch einen Sturm mit lange anhaltenden Regenfällen wird der Keller von Familie Müller überflutet. Der Keller muss ausgepumpt und getrocknet werden. Der Estrich ist gebrochen und die Heizung hat Schaden genommen. Im Rahmen der Elementarschadenversicherung "Überschwemmung durch Regen" werden die Kosten abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung übernommen.

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