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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Als Eigentümer einer eigenen Immobilie oder eines Grundstücks haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden. Darunter fällt beispielsweise eine Vernachlässigung der Schneeräum- & Streupflichten, bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung. Eine Haus- & Grundstückshaftpflicht ist daher unverzichtbar. Für die selbst bewohnte Immobilie in Alleinbesitz ist dieses Risiko in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für vermietete, nur gelegentlich bewohnte oder leer stehende Immobilien oder Grundstücke und auch jeweils immer nur für das erste selbst bewohnte Haus. Insbesondere Erbengemeinschaften sind durch dieses Risiko gefährdet, da oft nur ein Erbe das Haus bewohnt, die anderen Erben jedoch anteilig haften, da ihr jeweiliger Erbteil nicht über die Privathaftpflichtmitversichert ist.

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