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Privathaftpflicht (PHV)

Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung für jeden Privatkunden.

Aus dem bürgerlichen Gesetzbuch ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die man - vorsätzlich oder fahrlässig - einem Dritten zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohende Größenordnungen erreichen. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar! Die Privathaftpflichtversicherung kennt jedoch auch Ausschlüsse, für die ggf. spezielle Haftpflichtversicherungen benötigt werden. Beispielsweise spielt die persönliche Lebenssituation eine wichtige Rolle, insbesondere auf besondere Hobbys oder ehrenamtliche Tätigkeiten die nicht immer mitversichert gelten. Die wichtigsten Beispiele für separate Haftpflichtversicherungen sind:



Andere Ausschlüsse sind hingegen zusätzlich im Rahmen der Privathaftpflicht versicherbar. Die wichtigsten Beispiele:

Das bekannteste Beispiel hierfür ist die sog. Ausfalldeckung. Sie leistet gemäß den zugrunde liegenden Bedingungen, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird, und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen den Dritten nicht durchgesetzt werden kann. In der Single-Privathaftpflicht wird lediglich der Versicherungsnehmer selbst versichert. In der Familienprivathaftpflicht sind neben dem Lebenspartner auch die Kinder mitversichert. In der Regel endet der Versicherungsschutz für unverheiratete Kinder in der Familienhaftpflicht mit dem Abschluss der Erstausbildung.


Schadenbeispiele:
Der 9 Jahre alte Sohn der Familie M. alarmiert ohne ersichtlichen Grund die Feuerwehr. Der Einsatz kommt die Familie teuer zu stehen. Sie soll 500€ Schadenersatz für den Fehlalarm zahlen.
Der Schadenersatz ist im Rahmen eines Vermögensschadens mitversichert.

Herr M. hat den Nachbarn (Herr T.) angeboten, während der Ferien die Balkonblumen zu gießen. Durch Unachtsamkeit verliert Herr M. den Schlüssel. Der Vermieter von Herrn T. muss die Schließanlage des Mehrfamilienhauses austauschen und verlangt Schadenersatz. Im Rahmen des mitversicherten Bausteins Schlüsselverlust leistet die Versicherung eine Entschädigung i.H.v. 16.500€!

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