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Bauherrenhaftpflicht

Als Bauherr haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden. Dies wäre beispielsweise bei mangelnder Beschilderung oder Beleuchtung der Fall. Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Zwar ist es üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert, jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann. Eine Bauherrenhaftpflicht ist im Falle eigener baulicher Vorhaben unverzichtbar. Vor Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht sollten unbedingt Privathaftpflichtversicherung beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung geprüft werden. Im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist das Risiko oft bereits bis zu einer bestimmten Bausumme enthalten. Nur wenn die Bausumme überschritten wird, ist der Abschluss einer gesonderten Bauherrenhaftpflichtversicherung erforderlich. Die Haftpflicht differenziert unterschiedliche Schadensursachen. Die Bauherrenhaftpflicht sollte daher auf den Einschluss von Gewässer-, Abwasserschäden, Bauleitungschäden, Planungsschäden sowie Be- &Entladeschäden geprüft werden. Eine wichtige Ergänzung der Versicherungen für Bauherren ist neben der Bauherrenhaftpflicht auch die Bauleistungsversicherung.

Bauleistungsversicherung

Eine Bauleistungsversicherung schützt den Bauherrn vor finanziellen Belastungen durch unvorhersehbare Ereignisse. Dazu zählen z.B. Unwetter und Vandalismus. n. Auch Elementarschäden wie eine Unterspülung des Rohbaus durch Hochwasser oder Starkregen sind versichert. Bitte beachten Sie: Witterungsschäden – etwa durch Frost, Schnee und Eis– deckt die Versicherung dagegen nicht ab.

Zusätzlich können Sie den Versicherungsschutz auf Diebstahl ausweiten. Allerdings ist auch dann nur das sog. fest verbaute Material versichert: Wird Ihnen etwas gestohlen, das bereits eingebaut ist – etwa ein Waschbecken oder Heizkörper –, ist dieser Diebstahl versichert. Lassen die Diebe frei herumliegende Baustoffe oder Werkzeug mitgehen, kommt die Versicherung für den Schaden nicht auf.

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